Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen


Seit dem 28.05.2022 ist eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Händler darüber informieren, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen nur von Verbrauchern und Verbraucherinnen stammen, die die bewerteten Produkte tatsächlich erworben haben. Ist dies nicht der Fall, werden solche Bewertungen als "nicht verifiziert" gekennzeichnet.


Die Überprüfung geschieht:

  • Durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie, um sicherzustellen, das der oder die Bewertende auch tatsächlich ein Produkt erworben hat.

  •  War die manuelle Überprüfung nicht erfolgreich, wird die Bewertung als "nicht verifiziert" gekennzeichnet. Sie kann in diesem Fall von     Personen stammen, die ein Produkt nicht erworben haben.